Haben Sie Erdaushub durch eine Baugrube, durch das Ausheben eines Kellers oder sonstige Erdarbeiten?

Wir nehmen gerne Ihren Aushub entgegen. Bitte füllen Sie dazu die Annahmeerklärung aus.

Download: Annahmeerklärung.pdf

 

Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass wir nur unbelasteten Erdaushub der Klassifizierung Z0 in den Werken Bad Säckingen und Klettgau - Geißlingen entgegennehmen können.

Boden im Sinne dieser Technischen Regeln ist

- Bodenaushub (31411)

Bodenaushub ist natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- und Festgestein (DIN 18196), das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird.

Nicht zum Bodenaushub gehört »Mutterboden« (humoser Oberboden). Für diesen gelten im Hinblick auf den Verwendungszweck besondere Schutzbestimmungen. Nach § 202 BauGB ist Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen.
(Quelle: siehe LAGA-Merkblatt Nr.20)




Falls Sie Fragen zu Ihrem Erdaushub haben, rufen Sie uns an, oder schauen Sie einfach bei uns vorbei.

Unser Team berät Sie gerne rund um das Thema Erdaushub.